Fließgewässer "Fulda 2"

 

Beschreibung / Hinweise:

- Unterhalb des Bahndamms in Löschenrod bis zum Wehr Bäckergraben.
- Gewässerstrecke nur vom 01.07. bis 30.09. geöffnet, nur rechte Uferseite (flussabwärts) darf befischt werden.
- 1x pro Woche, 1 Handangel, nur Kunstköder.

 
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Quelle: Google Maps | Kartendaten 2017 GeoBasis-DE/BKG (2009)

 
Bitte beachten:

• Das Fangbuch ist bei jeder Fischwaid mit zu führen.

• Jeder entnommene Fisch ist sofort in das Fangbuch einzutragen (Ausnahme Weißfische, können nach Beenden des Angelns eingetragen werden).

• Falls vereinsintern nichts anderes geregelt, gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

• Bei Einschränkungen in Bezug auf Angelzeiten und Fangquoten zählt der Montag als Wochenbeginn.

• Die Fangbegrenzung bei Salmoniden beträgt 3 Salmoniden pro Tag, jedoch max. 5pro Woche, Fanglimit insgesamt max. 25 Salmoniden im Jahr.

• Naturköder und Kunstmaden sind in FD 1, FD 2 und GB generell nicht gestattet!

• Fangbegrenzung Hecht/Zander: 2 Stück pro Woche (1 Hecht und 1 Zander bzw. 2 Hechte oder 2 Zander). Max. 10 Fische im Jahr.

• In den Aue-Weihern ist das Angeln auf Raubfisch vom 01.02. bis 31.05. nicht gestattet!

• Das Befahren der Gehwege rund um die Auweiher mit PKW oder motorisierten Zweirädern ist nicht gestattet, auch nicht zum Be- und Entladen!

• Parken vor der Fliegerhalle erst ab Einbruch der Dunkelheit!

• Bei Auffälligkeiten am Wasser (z.B. Fischsterben) ist umgehend der 1. Gewässerwart (Tel.: 0175 / 161 2037) zu informieren.

 
Hinweis: Während mancher Veranstaltungen des Angelsportvereins Fulda sind die Gewässer gesperrt, siehe Rubrik "Termine".

>> Schonzeiten & Mindestmaße

>> Gewässerordnung